Pensionskasse des Kantons Schwyz
Die berufliche Vorsorge für die Mitarbeitenden des Kantons sowie seinen Anstalten, der Bezirke und Gemeinden im Kanton Schwyz.
Herzlich Willkommen auf unserer Website. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu unserer Pensionskasse. Unsere Stärke ist die individuelle Beratung. Gerne stehen Ihnen die Mitarbeitenden unserer Geschäftsstelle in Schwyz für Ihre persönlichen Anliegen zur Verfügung.
Kennzahlen per 31.12.2025
Aktuelles
Die Pensionskasse des Kantons Schwyz (PKSZ) hat 2025 mit einer Netto-Anlagerendite von 5.3% und einem Deckungsgrad von 113.1% abgeschlossen.
Netto-Anlagerendite von 5.3%
Schweizer Vorsorgeeinrichtungen blicken nach 2024 auch im 2025 auf ein positives Jahr zurück. Praktisch alle Anlagekategorien haben wiederum positive Renditen ausgewiesen. Gemäss der von der UBS veröffentlichten Pensionskassen-Performance lag die Anlagerendite 2025 nach Abzug der direkten Kosten im Durchschnitt bei 5.9%. Die Pensionskasse des Kantons Schwyz weist eine Netto-Anlagerendite (nach Abzug aller Kosten) von rund 5.3% aus.
Deckungsgrad von 113.1% und Sparzinssatz 2026 bei 2.0%
Der Deckungsgrad ist von 111.8% per 31.12.2024 auf 113.1% per 31.12.2025 angestiegen. Der Verwaltungsrat hat im Dezember 2025 beschlossen, den Sparzinssatz für das Jahr 2026 bei 2.0% und damit über dem vom Bundesrat festgelegten BVG-Mindestzinssatz von 1.25% festzulegen.
Bestand an Mitgliedern weiter angewachsen
Die Anzahl der Mitglieder der Pensionskasse ist im Jahr 2025 um ca. 3.1% angewachsen. Von den rund 10’400 Mitgliedern sind knapp ¾ aktive Versicherte und etwas mehr als ¼ Rentenbeziehende. Bedingt durch das Wachstum der Anzahl Mitglieder und die positive Anlagerendite ist die Bilanzsumme der PKSZ per Ende 2025 auf über CHF 3.1 Mia. angewachsen.
Hinweis: Detaillierte Informationen zum Jahresabschluss 2025 werden wir mit dem Geschäftsbericht 2025 spätestens Ende Juni auf unserer Website aufschalten.
Der Verwaltungsrat unserer Pensionskasse hat am 18.12.2024 diverse Änderungen des aktuell seit 01.01.2023 gültigen Vorsorgereglements (VRegl) beschlossen. Von materieller Bedeutung sind insbesondere die Halbierung der Eintrittsschwelle bei Mehrfachanstellungen in Art. 4.1 sowie die neue Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung des bisherigen versicherten Jahresverdienstes nach Vollendung des 58. Altersjahres gemäss Art. 7.6. Das entsprechende Informationsblatt mit den wichtigsten VRegl-Änderungen per 01.01.2025 und der Wortlaut des neuen VRegl sind unter Downloads aufgeschaltet.
Nachdem Albert Deck altersbedingt per 30.06.2024 als Versichertenvertreter aus dem Verwaltungsrat zurückgetreten ist, wurde Sandro Müller, Oberstufenlehrer, in stiller Wahl als Nachfolger ab 01.07.2024 gewählt. Alle übrigen Versichertenvertreter im Verwaltungsrat wurden ebenfalls für die Amtsperiode vom 01.07.2024 bis 30.06.2028 in stiller Wahl wiedergewählt.
Bei den Arbeitgebervertretern haben sich alle bisherigen Mitglieder für eine neue Amtsperiode zur Verfügung gestellt. Der Regierungsrat hat mit Beschluss vom 02.07.2024 alle fünf bisherigen Mitglieder als Arbeitgebervertreter für die Amtsperiode vom 01.07.2024 bis 30.06.2028 bestätigt.
Die aktuelle Zusammensetzung des Verwaltungsrates ist unter der Rubrik «Über uns» aufgeschaltet.