Pensionskasse des Kantons Schwyz
Die berufliche Vorsorge für die Mitarbeitenden des Kantons sowie seinen Anstalten, der Bezirke und Gemeinden im Kanton Schwyz.
Kennzahlen per 31.12.2023
Aktuelles
Der Verwaltungsrat hat im Juni 2024 diverse Änderungen des aktuell seit 01.01.2023 gültigen Vorsorgereglements (VRegl) beschlossen. Die Versicherung von kleinen Arbeitspensen wird neu bereits ab einem Jahreslohn von CHF 7’350 (ein Viertel der maximalen AHV-Rente) möglich sein. Neu wird es Mitgliedern nach Vollendung des 58. Altersjahres ermöglicht, bei Reduktion des Jahreslohnes den bisherigen versicherten Jahresverdienst weiter zu versichern. Im Informationsblatt sind die wichtigsten VRegl-Änderungen per 01.01.2025 zusammengefasst. Der Wortlaut des neuen VRegl wird Ende Dezember auf unserer Website aufgeschaltet. Die Mitglieder werden zu diesem Zeitpunkt auch noch schriftlich informiert.
Nachdem Albert Deck altersbedingt per 30.06.2024 als Versichertenvertreter aus dem Verwaltungsrat zurückgetreten ist, wurde Sandro Müller, Oberstufenlehrer, in stiller Wahl als Nachfolger ab 01.07.2024 gewählt. Alle übrigen Versichertenvertreter im Verwaltungsrat wurden ebenfalls für die Amtsperiode vom 01.07.2024 bis 30.06.2028 in stiller Wahl wiedergewählt.
Bei den Arbeitgebervertretern haben sich alle bisherigen Mitglieder für eine neue Amtsperiode zur Verfügung gestellt. Der Regierungsrat hat mit Beschluss vom 02.07.2024 alle fünf bisherigen Mitglieder als Arbeitgebervertreter für die Amtsperiode vom 01.07.2024 bis 30.06.2028 bestätigt.
Die aktuelle Zusammensetzung des Verwaltungsrates ist unter der Rubrik «Über uns» aufgeschaltet.
Die Pensionskasse des Kantons Schwyz weist für das Jahr 2023 eine Netto-Anlagerendite von rund 6.6% aus und der Deckungsgrad ist von 102.9% per 31.12.2022 auf 108.0% per 31.12.2023 angestiegen. Im Dezember 2023 hat der Verwaltungsrat beschlossen, den Sparzinssatz für das Jahr 2024 von 1.0% auf 1.25% anzuheben. Weitere Informationen dazu enthält unsere Mitteilung vom 15.02.2024.
Für die Amtsperiode vom 01.07.2024 bis 30.06.2028 sind die Arbeitnehmervertreter in den Verwaltungsrat der Pensionskasse des Kantons Schwyz neu zu wählen. Den entsprechenden Beschluss des Verwaltungsrates vom 15.12.2023 finden Sie hier.
In Anlehnung an das kantonale Gesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung und den Datenschutz des Kantons Schwyz (ÖDSG) hat der Verwaltungsrat Rechtsanwalt Michael Hagenbuch als Datenschutzbeauftragter der Pensionskasse des Kantons Schwyz gewählt.
Der Datenschutzberater ist Anlaufstelle für betroffene Personen und Datenschutzbehörden. Er wirkt mit bei der Beratung und Schulung in Datenschutzfragen sowie beim Erlass und der Anwendung von Datenschutzvorschriften.
Der Datenschutzberater ist unter der E-Mail-Adresse erreichbar. E-Mails an diese Adresse werden einzig und direkt dem Datenschutzberater zugestellt.